Auch bei einem sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden kann unter
bestimmten Voraussetzungen eine Reparatur nicht nur möglich,
sondern für den Geschädigten sinnvoll und die wirtschaftlich beste Lösung
sein.
Beispiel :
Beispielrechnung
für Fiesta Bauj.1998: |
Wiederbeschaffungswert nach Gutachten |
3450,00 € |
Restwert |
600,00 € |
Regulierungsbetrag (bei Totalschaden-
Regelung)* |
2850,00 € |
Reparatur
trotz Totalschaden durch 130% Regelung [>>Info] |
maximal 4485,00 € |
Tatsächlicher
Reparaturaufwand** (zu 100% reguliert) |
4150,00 € |
*) Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges meist nur bei
erheblicher Zuzahlung möglich
**) Mit einer kostenbewussten Instandsetzungsfirma kann die 130%- Regelung
viel häufiger angewendet werden.
[Mehr
Info's ...hier] |
Fahrzeug nach fachgerechter, technisch einwandfreier Instandsetzung
(Reparaturzeit: 5 Tage)
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