Bei einem KFZ- Technikerbetrieb ist im Unterschied zum KFZ- Meisterbetrieb der verantwortliche
Betriebsleiter kein Handwerksmeister,
sondern ein Staatlich geprüfter
Techniker entsprechender Fachrichtung.
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Info's..]
Die Zulassung von Handwerksbetrieben, sowie die Berufsausbildung von Handwerkern und deren berufliche Weiterbildung, ist in Deutschland fast ausschließlich den Handwerkskammern (HWK's) überlassen. Gesellen- und Meisterprüfungen werden bis heute von den Handwerkskammern durchgeführt.
Vor dem Inkrafttreten der Handwerksnovelle und deren Umsetzung 06/2005, gewährten die HWK's die notwendige Zulassung nur dann, wenn der Betriebsleiter eine bei einer HWK bestandene Meisterprüfung nachweisen konnte.
Es fanden nur die eigenen Ausbildungsgänge (Gesellen- und Meisterprüfung) Berücksichtigung.
Studiengänge mit Abschlüssen zu 'Staatlich geprüften Technikern', oder ein Studium zu sonstigen ingenieur- bzw. ingenieurähnlichen Berufen, wurden als Zulassungsveraussetzung nicht anerkannt.
Diesen Berufsgruppen wurde nicht zugestanden Handwerksbetriebe zu führen, obwohl die Ausbildungsanforderungen des umfangreicheren, gewerkenübergreifenden Studiums, deutlich höher als bei der Handwerksmeister- Ausbildung war und somit eine höhere Qualifikationen nachgewiesen werden konnte.
In Folge der o.g. Handwerksnovelle und deren Umsetzung, wurde dieser Missstand beseitigt.
Auszug aus einer
Rede vom 13.Okt.2003
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rezzo Schlauch beim
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
.... Die
Handwerksrechtsnovelle ist somit im wohlverstandenen Sinne unserer gesamten
Volkswirtschaft, einschließlich des Handwerks (förderlich)! Auch für Techniker wird es
entscheidende Erleichterungen geben:
Ihr Abschluss wird wie bei Hochschulabsolventen und Ingenieuren künftig als
mit der Meisterprüfung gleichwertig anerkannt.
Auch brauchen zukünftig keine Gesellenprüfungen oder berufspraktische
Zeiten mehr nachgewiesen zu werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Fachrichtungen der Handwerke und Technikerausbildungen weiterhin kongruent sind.....
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